Ablauf · Leistungen · Kosten

Für Einrichtungen

Neun Schritte von der Bedarfsklärung bis zur Begleitung im Arbeitsalltag. Zwei davon liegen bei Ihnen.

Von den neun Schritten liegen zwei bei Ihnen: das Interview und der Arbeitsvertrag. Den Rest übernehmen wir.

7 Schritte — wir 2 Schritte — Sie
  1. 1
    Wir übernehmen ca. 1 Woche

    Bedarfsgespräch

  2. 2
    Wir übernehmen 2 bis 3 Wochen

    Vorauswahl und Profile

  3. 3
    Das übernehmen Sie nach Ihrem Kalender

    Videointerview

  4. 4
    Das übernehmen Sie

    Arbeitsvertrag

  5. 5
    Wir übernehmen je nach Behörde

    Gleichwertigkeitsantrag im Bundesland

  6. 6
    Wir übernehmen je nach Behörde

    Zustimmung Bundesagentur für Arbeit

  7. 7
    Wir begleiten je nach Botschaft

    Visum in Tiflis

  8. 8
    Wir übernehmen erste 2 Wochen

    Anreise, Wohnung, Anmeldung, Konto

  9. 9
    Wir übernehmen 6 Monate

    Begleitung im Arbeitsalltag

Wir nennen bewusst keine Gesamtdauer in Wochen. Die Schritte 5 bis 7 liegen bei Behörden und der Botschaft. Darauf hat kein Vermittler Einfluss.

Was Sie zu jedem Profil bekommen

  • Nachweis des staatlich anerkannten Abschlusses mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
  • Sprachzertifikat und aufgezeichnetes Videogespräch auf Deutsch
  • Nachweis der Pflegeerfahrung
  • Gesundheitszeugnis und Führungszeugnis
  • Das unterzeichnete Realitätsdokument der Person
Das Realitätsdokument

Ehrlich, bevor es losgeht

Jede Kandidatin und jeder Kandidat unterschreibt vor Programmbeginn ein zweisprachiges Dokument. Darin steht ehrlich, was in Deutschland erwartet wird: das reale Nettogehalt, die Lebenshaltungskosten, der Einstieg als Hilfskraft trotz abgeschlossener Ausbildung, Schicht- und Nachtdienst, die körperliche Belastung.

Der häufigste Grund für frühe Kündigungen ist nicht mangelnde Eignung. Es ist Enttäuschung. Wer vorher weiß, was kommt, bleibt.

Sie können dieses Dokument jederzeit vollständig einsehen.

Offen einsehbar, keine Überraschungen

Kosten

Honorar: 7.900 Euro pro erfolgreicher Einstellung
5.900 Euro bei tatsächlichem Arbeitsbeginn
2.000 Euro nach sechs Monaten, wenn die Person noch bei Ihnen ist

Später, nur falls erreicht: Erreicht die Person später die volle Fachkraftanerkennung, wird ein weiteres Honorar von 3.000 € fällig — für eine Fachkraft, für die Sie kein zweites Mal rekrutieren müssen.

Ein Viertel unseres Honorars zahlen Sie erst, wenn die Person nach sechs Monaten noch da ist.

  • Keine Vorkasse
  • Keine laufenden Gebühren, keine Zeitarbeitsmarge
  • Die Pflegekräfte zahlen für die Vermittlung nichts
  • Nachbesetzungsgarantie: Verlässt die vermittelte Person innerhalb von sechs Monaten das Arbeitsverhältnis aus Gründen, die nicht bei Ihnen liegen, besetzen wir einmalig kostenfrei nach.