Für Einrichtungen
Neun Schritte von der Bedarfsklärung bis zur Begleitung im Arbeitsalltag. Zwei davon liegen bei Ihnen.
Von den neun Schritten liegen zwei bei Ihnen: das Interview und der Arbeitsvertrag. Den Rest übernehmen wir.
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1Wir übernehmen ca. 1 Woche
Bedarfsgespräch
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2Wir übernehmen 2 bis 3 Wochen
Vorauswahl und Profile
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3Das übernehmen Sie nach Ihrem Kalender
Videointerview
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4Das übernehmen Sie
Arbeitsvertrag
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5Wir übernehmen je nach Behörde
Gleichwertigkeitsantrag im Bundesland
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6Wir übernehmen je nach Behörde
Zustimmung Bundesagentur für Arbeit
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7Wir begleiten je nach Botschaft
Visum in Tiflis
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8Wir übernehmen erste 2 Wochen
Anreise, Wohnung, Anmeldung, Konto
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9Wir übernehmen 6 Monate
Begleitung im Arbeitsalltag
Wir nennen bewusst keine Gesamtdauer in Wochen. Die Schritte 5 bis 7 liegen bei Behörden und der Botschaft. Darauf hat kein Vermittler Einfluss.
Was Sie zu jedem Profil bekommen
- Nachweis des staatlich anerkannten Abschlusses mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
- Sprachzertifikat und aufgezeichnetes Videogespräch auf Deutsch
- Nachweis der Pflegeerfahrung
- Gesundheitszeugnis und Führungszeugnis
- Das unterzeichnete Realitätsdokument der Person
Ehrlich, bevor es losgeht
Jede Kandidatin und jeder Kandidat unterschreibt vor Programmbeginn ein zweisprachiges Dokument. Darin steht ehrlich, was in Deutschland erwartet wird: das reale Nettogehalt, die Lebenshaltungskosten, der Einstieg als Hilfskraft trotz abgeschlossener Ausbildung, Schicht- und Nachtdienst, die körperliche Belastung.
Der häufigste Grund für frühe Kündigungen ist nicht mangelnde Eignung. Es ist Enttäuschung. Wer vorher weiß, was kommt, bleibt.
Sie können dieses Dokument jederzeit vollständig einsehen.
Kosten
Später, nur falls erreicht: Erreicht die Person später die volle Fachkraftanerkennung, wird ein weiteres Honorar von 3.000 € fällig — für eine Fachkraft, für die Sie kein zweites Mal rekrutieren müssen.
Ein Viertel unseres Honorars zahlen Sie erst, wenn die Person nach sechs Monaten noch da ist.
- Keine Vorkasse
- Keine laufenden Gebühren, keine Zeitarbeitsmarge
- Die Pflegekräfte zahlen für die Vermittlung nichts
- Nachbesetzungsgarantie: Verlässt die vermittelte Person innerhalb von sechs Monaten das Arbeitsverhältnis aus Gründen, die nicht bei Ihnen liegen, besetzen wir einmalig kostenfrei nach.